Eine Initiative von PBV und PVS VERBAND:Privat impft mit!

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie technische Unterstützung benötigen oder Fragen zur Impfkampagne „Privat impft mit“ haben, schauen Sie bitte zunächst unter den FAQ oder wenden Sie sich bitte ausschließlich über die E-Mail-Adresse support@  avoid-unrequested-mailsprivat-impft-mit.de und nicht über die regulären Telefonnummern des PVS Verbandes oder des PBV an uns. Telefonische Anfragen zur Impfkampagne werden angesichts des Aufkommens nicht mehr entgegengenommen.

Liebe Privatärzt*innen,

mit dem 08.04.2023 erfolgen Impfungen gegen COVID-19 im Rahmen der Regelversorgung. Auch niedergelassene Privatärzt*innen (ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung) können Ihre Patient*innen gegen COVID-19 impfen.

Da auch die in den Privatpraxen durchgeführten Impfungen in das Monitoring (Impfsurveillance) des Robert Koch-Instituts (RKI) einfließen müssen, ist es notwendig, dass Sie sich zunächst im PVS-Impfportal registrieren. Aus diesem Portal heraus, das von der IT-Tochter der Privatärztlichen Verrechnungsstellen im PVS Verband, der PADline GmbH, zur Verfügung gestellt wird, und den gültigen Standards der EU-Datenschutzgrundverordnung entspricht, erfolgt die Meldung über die verabreichten Impfungen an das RKI.

Schritt 1 → Dokumente scannen

Wir benötigen diese Unterlagen

Für die Registrierung ist zwingend folgende Unterlage einzureichen, die Sie im Registrierungsprozess bitte per Scan als „PDF-Datei“ oder als jpeg-Foto-Datei hochladen:

  • Bescheinigung Ihrer Landesärztekammer über Ihre ausschließlich privatärztliche Tätigkeit in Niederlassung.

Bitte beachten Sie auch, dass aus Sicherheitsgründen die Angabe einer Mobilfunknummer notwendig ist, da Sie Ihr Passwort wie auch die TAN-Nummern für künftige Datenübermittlungen an das Portal per SMS erhalten.

Schritt 2 → Registrierung

Registrierungsprozess

Zur Registrierung werden Sie gebeten, einige notwendige Angaben wie z.B. Ihre Praxisanschrift einzutragen. Sodann sind die (im Schritt 1 beschriebenen Dokumente) auf das Portal hochzuladen. Nach Prüfung der eingereichten Daten werden Sie für das Portal freigeschaltet.

Sie erhalten Ihre Zugangsdaten per SMS und E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Freischaltung bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen kann.

Das Portal generiert eine Registrierungsbescheinigung. Diese Bescheinigung enthält die PVS ID, die bei Übermittlung der Daten an das RKI zwingend mit anzugeben ist.

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Rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an dieser Registrierung ist freiwillig.

Ihre Angaben werden nur in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben, Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich im Rahmen der COVID-19-Impfkampagne verwendet. Die mit der Absendung der Umfrage verbundene Einwilligung können Sie jederzeit frei und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten als Betroffene sind hier abrufbar.

Bitte beachten Sie: Die Registrierung ist ausschließlich über das PVS-Impfortal möglich. Per E-Mail zugesandte Daten können nicht berücksichtigt werden. Bitte achten Sie auch auf die Vollständigkeit der Unterlagen - unvollständige Registrierungen können nicht ergänzt werden.

Im PVS-Impfportal einloggen

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19 (COVID-19-Vorsorgeverordnung) vom 05.04.2023.

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Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

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